Robin D. AGB's
1. Haftung
Der Unterrichts-, Workshop oder Veranstaltungsbesuch erfolgt aus freien Stücken und auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Sach- und Personenschäden jeglicher Art übernommen. Eltern haften für ihre Kinder.
2. Kündigung
Robin D. ist berechtigt sämtliche ausbildungs- und Unterrichtsverträge (Ausbildung zum Vocal Performer, Vocalcoach, Membership) nach Ablauf nicht zu verlängern. Außerdem ist Voiceation berechtigt das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn das Mitglied oder Anwärter wiederholt, trotz Abmahnung in grober Weise gegen die Hausordnung, die Mitgliedsbedingungen oder Individualvereinbarungen verstößt. In jedem Fall sind die Bis zum Ende des Ausbildungs- oder Unterrichtsvertrages zu bezahlen. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist mit Ausnahme der vierzehntägigen Rücktrittsfrist nach Vertragsunterzeichnung ausgeschlossen.
3.
Vereinbarte Termine (auch mündlich) sind verbindlich und zum vereinbarten, ausgeschriebenen Preis zu honorieren. Das Honorar ist grundsätzlich im Voraus fällig.
Bei Robin D. vereinbarte Stunden sind bei Absage durch den Schüler in jedem Fall in voller Höhe zu bezahlen.
4.
Unterrichtsmittel wie Noten, Texte oder Musik (Playbacks) sind, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, nicht im Honorar inbegriffen.1.Unterrichtsmittel wie Noten, Texte oder Musik (Playbacks) sind, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, nicht im Honorar inbegriffen.
5.
Für vom Sänger/Sprecher versäumte oder abgesagte Unterrichtseinheiten besteht laut § 615 BGB keine Ersatzpflicht, die ggf. anteilige Vergütung hierfür kann vom Honorar/Beitrag nicht abgezogen werden.
6.
Bei kurzfristiger Absage des Sängers – in/ Sprechers –in (ab 3 Tage vor Termin) können Einzelstunden nicht nachgeholt werden und sind regulär zu honorieren.
7.
Der Unterrichtsanspruch gilt für den laufenden Monat und kann nicht in den nächsten Monat übertragen werden.
8.
Bei Krankheit werden Einzelstunden nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests und nach Absprache mit dem entsprechenden Coach nachgeholt. Kurze Krankheiten entbinden nicht von der Beitragszahlung. Bei längeren Krankheiten kann die Mitgliedschaft stillgelegt werden.
Beitragszahlung läuft während dieser Zeit weiter, die gewährte Stillegungszeit wird kostenlos vor Verlängerung der Mitgliedschaft angehängt. Im Rahmen der Popsänger (Vocal Performer) und der Vocalcoachausbildung ist Voiceation zu diesem Ersatzangebot nicht verpflichtet. Beitragsrückerstattung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
9.
Bei Ausfall des Lehrers wird entweder ein Ersatzcoach gestellt oder die ausgefallene Stunde zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen.
10.
Zwei Wochen ab Beitritt (d.h. Vertrags- unterzeichnung), kann der Schüler ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Falle ist die jeweilige Stornogebühr fällig. Beitragserhöhungen bei Festverträgen werden vier Wochen im Voraus angekündigt und berechtigen zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt der Erhöhung.
11.
Unterrichts- und Membershipverträge behalten auch nach Unterrichts- oder Standortänderung ihre Gültigkeit. Diese sind nicht übertragbar, etwaige mündliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
12.
Absolventen der Ausbildung zum Vocalcoach sind gemäß dem mit dem Ausbildungsvertrag abgeschlossenen Lizenzvertrag für eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren zu einer monatlichen Lizenzgebühr in Höhe von EUR 250--/Monat verpflichtet. Die Lizenzgebühr ist ab dem ersten Monat nach Vertragsablauf jeweils bis zum 5. eines Kalendermonats fällig.
13.
Sämtliche Rechte an bei Robin D. entstandenem Bild und Tonmaterial des Sängers – Sprechers werden mit Unterrichts bzw. Workshopantritt an Robin D. abgetreten. Sämtliche Aufzeichnungen durch den Sänger/Sprecher dürfen nicht von diesem öffentlich gemacht werden oder online verbreitet werden (youtube, Facebook u.ä.).
Sämtliches Bild und Ton Material, sowie die Tatsache der Kooperation darf von Robin D. in sämtlichen Social Media Kanälen und Webseits uneingeschränkt genutzt werden.
14.
Workshop-Anmeldungen gelten in Reihenfolge der Beitragsüberweisung – Anzahlung. Eine schriftliche Anmeldebestätigung gibt es nicht. Bei überschrittener Teilnehmerhöchstzahl und eingegangener Anmeldung/Anzahlung, oder nicht zustande gekommener Workshops, wird der Teilnehmer umgehend verständigt und der angezahlte Betrag gutgeschrieben.
15.
Der Workshop – Beitrag ist auch fällig, wenn der Teilnehmer seine Anmeldung weniger als 14 Tage vor dem Termin widerruft, es sei denn, er stellt eine Ersatzperson. Das Fernbleiben vom Workshop berechtigt weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch entbindet es von der Zahlungspflicht.
16.
Sämtliche Inhalte der Robin D. Internet-Präsenz sowie von Ausschreibungen und Preislisten sind ohne Gewähr. Im Einzelfall gilt immer die schriftliche, persönliche oder mündliche Vereinbarung.
17.
Unwirksamkeit einzelner Punkte beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der übrigen Punkte.
18.
Inhalte der AGB stehen vor den Unterrichts- und Ausbildungsvertragsbedingungen.
19.
Unwirksamkeit einzelner Punkte der AGB berühren nicht die Gültigkeit der restlichen Inhalte.
20.
Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand Amtsgericht Laufen/Oberbayern.
21.
Gruppenstunden finden 14-tägig immer zur gleichen Zeit statt. Es ist nicht möglich diese zu verschieben. Versäumte Stunden können somit nicht nachgeholt werden sind jedoch voll zu bezahlen. Bei Ausfall des Lehrers wird entweder ein Ersatzcoach gestellt oder die ausgefallene Stunde zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen.